Erforderliche Dokumente

Die Errichtung eines von der Schweiz aus verwalteten Trusts erfordert eine umfassende Dokumentation zur Erfuellung der regulatorischen Anforderungen fuer Identifizierung, Compliance und Geldwaeschereibekaempfung.

Ausweispapiere fuer alle Beteiligten

Der FINMA-lizenzierte Trustee muss die Identitaet aller am Trust beteiligten Parteien identifizieren und ueberpruefen, gemaess dem Geldwaeschereigesetz (GwG) und der FINMA-Geldwaeschereiverordnung (GwV-FINMA). Die erforderlichen Dokumente variieren je nach Status der jeweiligen Partei (natuerliche oder juristische Person).

Fuer den Settlor

  • Beglaubigte Kopie eines gueltigen Reisepasses oder Personalausweises
  • Aktueller Wohnsitznachweis (weniger als 3 Monate alt): Versorgerrechnung, Wohnsitzbescheinigung oder Auszug aus dem Einwohnerregister
  • Steueridentifikationsnummer (TIN) in jeder Jurisdiktion des steuerlichen Wohnsitzes
  • Steuerliche Selbsterklaerung (CRS/FATCA-Selbstzertifizierung)
  • Lebenslauf oder detailliertes berufliches Profil
  • Fuer politisch exponierte Personen (PEPs): PEP-Erklaerung mit Angaben zur ausgeueebten Funktion

Fuer Beguenstigte

  • Beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises fuer jeden namentlich genannten Beguenstigten
  • Aktueller Wohnsitznachweis fuer jeden namentlich genannten Beguenstigten
  • Steueridentifikationsnummer in jeder Jurisdiktion des steuerlichen Wohnsitzes
  • Steuerliche Selbsterklaerung (CRS/FATCA)
  • Fuer minderjaehrige Beguenstigte: Geburtsurkunde und Ausweispapiere des gesetzlichen Vertreters

Fuer den Protector (falls zutreffend)

  • Beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
  • Aktueller Wohnsitznachweis
  • Lebenslauf oder berufliches Profil
  • Erklaerung ueber das Fehlen von Interessenkonflikten

Dokumentation der Mittelherkunft

Die Ueberpruefung der rechtmaessigen Herkunft der Mittel ist eine zentrale Pflicht des Schweizer Trustees. Die Dokumentation muss eine glaubwuerdige und nachvollziehbare Rueckverfolgung der Vermoegenswerte von ihrer Quelle bis zum Trust ermoeglichen.

  • Geschaeftsvermoegen: Unternehmensverkaufsvertraege, Jahresabschluesse der letzten Jahre, Pruefberichte, Anteilsabtretungsvertraege
  • Berufseinkommen: Steuererklaerungen der letzten Jahre, Arbeitgeberbescheinigungen, Bankauszuege, die den Vermoegensaufbau belegen
  • Erbschaft: Sterbeurkunde, Testament, Erbschein, Entscheid der Nachlassbehoerde, Bankauszuege des Erblassers
  • Immobilieneinkuenfte: Notariell beglaubigte Kauf- und Verkaufsurkunden, Immobilienbewertungen, Mieteinnahmenausweise
  • Finanzanlagen: Portfolioauszuege, Bankbescheinigungen, Historie bedeutender Transaktionen
  • Schenkung: Schenkungsurkunde, Dokumentation zur Mittelherkunft des Schenkers

Der Trustee kann abhaengig vom Risikoprofil des Dossiers zusaetzliche Dokumente anfordern. Fuer komplexe Strukturen mit mehreren Jurisdiktionen oder grossen Betraegen wird systematisch eine verstaerkte Sorgfaltspruefung durchgefuehrt.

Gruendungsdokumente des Trusts

Die fuer die formelle Errichtung des Trusts erforderlichen Rechtsdokumente werden in Abstimmung zwischen dem Trustee, Fachanwaelten in der Errichtungsjurisdiktion und den Beratern des Settlors erstellt:

  • Trust-Urkunde: Das Gruendungsdokument mit den Bedingungen des Trusts, den Befugnissen des Trustees, den Klassen der Beguenstigten und den Ausschuettungsregeln
  • Wunschbrief: Ein vertrauliches Dokument, das die nicht bindenden Intentionen des Settlors ausdrueckt
  • Vermoegensverzeichnis: Eine detaillierte Liste der bei Errichtung in den Trust eingebrachten Vermoegenswerte
  • Ernennungs-/Ruecktrittsurkunde: Im Falle eines Trustee-Wechsels die formelle Urkunde zur Ernennung des neuen Trustees und zum Ruecktritt des bisherigen
  • Strukturmemorandum: Ein internes Dokument, das die wirtschaftliche Begruendung des Trusts und die der Strukturierung zugrunde liegenden Ueberlegungen beschreibt

Bankdokumente

Die Eroeffnung eines Bankkontos auf den Namen des Trusts bei einer Schweizer Bank erfordert einen spezifischen Dokumentensatz, zusaetzlich zu den bereits genannten Ausweispapieren:

  • Beglaubigte Kopie der Trust-Urkunde
  • Formular A (Identifikation des Kontoinhabers) und Formular T (Identifikation des Trusts)
  • Verwaltungsmandat oder Beratungsmandat (falls zutreffend)
  • Anlageprofil und Risikotoleranz
  • Trustee-Beschluss zur Autorisierung der Kontoeroeffnung
  • Liste der zeichnungsberechtigten Personen mit Unterschriftsproben

Die Bank fuehrt ihre eigene Sorgfaltspruefung durch, die 4 bis 8 Wochen dauern kann. Es wird empfohlen, diesen Schritt vorwegzunehmen, indem der Bankprozess eingeleitet wird, sobald die Gruendungsdokumente finalisiert sind.

Häufig gestellte Fragen

Muessen Dokumente ins Franzoesische oder Englische uebersetzt werden?
Offizielle Dokumente muessen in ihrer Originalsprache vorgelegt werden, begleitet, wo erforderlich, von einer beglaubigten Uebersetzung ins Franzoesische, Englische oder Deutsche. Die Trust-Urkunde wird in der Regel auf Englisch verfasst, unabhaengig von der Errichtungsjurisdiktion. Ausweispapiere muessen von einer beglaubigten Uebersetzung begleitet sein, wenn sie in einer anderen als den Schweizer Amtssprachen oder Englisch verfasst sind.
Wer muss Kopien von Ausweispapieren beglaubigen?
Kopien von Ausweispapieren muessen als echte Kopien von einem Notar, Anwalt, Konsulat oder einer anderen zustaendigen Behoerde in der jeweiligen Jurisdiktion beglaubigt werden. Bestimmte Schweizer Banken verlangen eine Beglaubigung durch einen Schweizer Notar oder eine Schweizer Botschaft/ein Schweizer Konsulat. Der Trustee gibt die genauen Anforderungen bei Versand der Dokumenten-Checkliste an.
Was geschieht, wenn die Mittelherkunft nicht vollstaendig dokumentiert werden kann?
Der Trustee hat die gesetzliche Pflicht, die rechtmaessige Herkunft der in den Trust eingebrachten Mittel zu ueberpruefen. Wenn die vorgelegte Dokumentation ungenuegend oder widerspruechtlich ist, kann der Trustee die Mittel nicht annehmen und muss das Mandat ablehnen. In einigen Faellen kann eine verstaerkte Sorgfaltspruefung durchgefuehrt werden, um die Dokumentation zu ergaenzen, aber der Trustee behaelt das Ermessen, jeden Vermoegenswert abzulehnen, dessen Herkunft nicht ausreichend belegt ist.
Werden Dokumente vertraulich aufbewahrt?
Ja. Der Trustee ist an das Berufsgeheimnis und Datenschutzpflichten (DSG) gebunden. Dokumente werden in sicheren Systemen mit beschraenktem Zugang fuer berechtigte Personen aufbewahrt. Der Trustee gibt Trust-Informationen nur an zustaendige Behoerden im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse (FINMA, Steuerbehoerden, Strafbehoerden) oder an durch die Trust-Urkunde berechtigte Parteien weiter.

Fragen zu den bereitzustellenden Dokumenten?

Unser Team unterstuetzt Sie bei der Vorbereitung Ihres Dossiers und stellt eine persoenliche Checkliste bereit.

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