CRS / FATCA-Berichterstattung
Schweizer Trustees unterliegen strengen Meldepflichten bezueglich des automatischen Austauschs von Steuerinformationen, sowohl auf internationaler Ebene (CRS) als auch gegenueber den Vereinigten Staaten (FATCA).
Der Rechtsrahmen in der Schweiz
Die Schweiz hat zwei Regime des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen eingefuehrt, die direkt auf professionelle Trustees anwendbar sind:
- FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act): Seit 2014 in Kraft gemaess dem zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten abgeschlossenen zwischenstaatlichen Abkommen (IGA). FATCA verpflichtet Schweizer Finanzinstitute, einschliesslich Trustees, Konten von US-Personen (US-Staatsangehoerige, Daueraufenthaltsberechtigte, Green-Card-Inhaber) zu melden.
- CRS (Common Reporting Standard): Seit 2017 in Kraft gemaess dem Bundesgesetz ueber den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) und dem multilateralen Abkommen der zustaendigen Behoerden (MCAA). Die Schweiz tauscht Informationen mit ueber 100 Partnerjurisdiktionen aus.
Klassifizierung von Trusts unter dem CRS
Die CRS-Behandlung eines Trusts haengt von seiner Klassifizierung als Finanzunternehmen oder Nicht-Finanzunternehmen ab. In der Praxis werden die meisten von einem professionellen Schweizer Trustee verwalteten Trusts als von einem Finanzinstitut (dem Trustee) verwaltete Investmentgesellschaften klassifiziert, was sie zu meldenden Finanzinstituten macht.
Die Folgen dieser Klassifizierung sind erheblich:
- Der Trust selbst ist ein meldendes Finanzinstitut, das meldepflichtige Personen identifizieren und melden muss
- Die «kontrollierenden Personen» des Trusts umfassen den Settlor, den Trustee, den Protector, namentlich genannte Beguenstigte und jede andere Person, die letztlich wirksame Kontrolle ueber den Trust ausubt
- Die Meldung umfasst die Identitaet dieser Personen, ihre steuerliche Ansaessigkeitsjurisdiktion sowie den Wert des Trusts und die ihnen zugerechneten Einkuenfte
Meldepflichtige Personen
Fuer einen von der Schweiz aus verwalteten Trust sind folgende Personen potenziell unter dem CRS meldepflichtig:
- Der Settlor: Wird stets als kontrollierende Person gemeldet, unabhaengig von der Art des Trusts (widerruflich oder unwiderruflich)
- Beguenstigte: In der Trust-Urkunde namentlich genannte Beguenstigte werden gemeldet. Bei Ermessenstrusts mit einer offenen Beguenstigtenklasse werden nur Beguenstigte gemeldet, die im Laufe des Jahres tatsaechlich eine Ausschuettung erhalten haben
- Der Protector: Wird als kontrollierende Person gemeldet, wenn seine Befugnisse ihm eine wirksame Kontrolle ueber den Trust verleihen
- Jede andere Person: Die letztlich wirksame Kontrolle ueber den Trust ausubt (z.B. ein Anlageberater mit weitreichenden Befugnissen)
Meldeverfahren
Das CRS/FATCA-Meldeverfahren folgt einem strengen jaehrlichen Kalender:
- Informationserhebung: Der Trustee erhaelt von jeder meldepflichtigen Person ein steuerliches Selbsterklaerungsformular, einschliesslich ihrer steuerlichen Ansaessigkeitsjurisdiktion und Steueridentifikationsnummer (TIN)
- Statusbestimmung: Der Trustee bestimmt den Status jeder Person (ansaessig in einer Partnerjurisdiktion oder nicht) und ueberpreuft die Plausibilitaet der bereitgestellten Informationen
- Berichtserstellung: Der Trustee erstellt die jaehrliche Erklaerung im XML-Format gemaess den von der Eidgenoessischen Steuerverwaltung (ESTV) definierten Schemata
- Uebermittlung an die ESTV: Die Erklaerung wird der ESTV vor dem 30. Juni jedes Jahres fuer den Meldezeitraum des vorhergehenden Kalenderjahres uebermittelt
- Austausch durch die ESTV: Die ESTV uebermittelt die Informationen an die Steuerbehoerden der betreffenden Partnerjurisdiktionen, die dies im Gegenzug ebenso tun
FATCA-spezifische Pflichten
FATCA erlegt zusaetzliche spezifische Pflichten auf, wenn der Trust Verbindungen zu den Vereinigten Staaten hat:
- Identifizierung jeder US-Person unter den Settlors, Beguenstigten und anderen kontrollierenden Personen
- Jaehrliche Meldung an die ESTV von Konten, die von US-Personen gehalten werden (Formular 8966)
- Erlangung einer Global Intermediary Identification Number (GIIN), wenn der Trust als teilnehmendes auslaendisches Finanzinstitut (Participating FFI) klassifiziert ist
- Anwendung der 30%igen FATCA-Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen aus US-Quellen, wenn der Trust nicht konform ist
Fuer Trusts mit Beguenstigten oder Vermoegenswerten in den Vereinigten Staaten ist die FATCA-Compliance eine kritische Frage, die besondere Aufmerksamkeit und oft die Einbeziehung eines auf US-Besteuerung spezialisierten Steuerberaters erfordert.
Folgen der Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der CRS/FATCA-Pflichten setzt den Trustee und den Trust schwerwiegenden Konsequenzen aus:
- Verwaltungsrechtliche Sanktionen der ESTV von bis zu CHF 250'000
- Strafrechtliche Sanktionen bei vorsaetzlicher Verletzung (Bussen oder sogar Freiheitsstrafen)
- Reputationsrisiko und moegliche Gefaehrdung der FINMA-Lizenz
- Fuer FATCA: 30%ige Quellensteuer auf Zahlungen aus US-Quellen
Häufig gestellte Fragen
Muss ein Schweizer Trustee alle von ihm verwalteten Trusts unter dem CRS melden?
Was ist der Unterschied zwischen CRS und FATCA?
Welche Informationen werden unter dem CRS ausgetauscht?
Unterliegt der Trust dem CRS, auch wenn keine Ausschuettungen erfolgen?
Kann ein Schweizer Trustee CRS/FATCA-Meldungen verweigern?
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